Maßnahmenbeschwerde gewonnen!

Together in Solidarity!
Zum internationalen Tag gegen trans-, bi, inter- und homofeindlichen „Normalzustand“ eine gute Nachricht! Wir haben die Maßnahmenbeschwerde gegen zwei männliche Polizeibeamte, die eine ukrainische trans Frau – obwohl sie einen Pass und Personalausweis mit dem entsprechenden Geschlechtseintrag vorweisen konnte – gezwungen haben, sich in der Diensttoilette nackt auszuziehen GEWONNEN!
Das Verwaltungsgericht Wien und auch das Bundesverwaltungsgericht haben erkannt, dass eine Verletzung der Richtlinienverordnung von den Beamten begannen wurde, weil die Durchsuchung nicht von Personen desselben Geschlechts durchgeführt worden war. Die Geflüchtete ist nach personenstandrechtlichen Bestimmungen der Ukraine eine Frau und ist somit auch als solche zu behandeln. Egal, welches subjektive Empfinden die Beamten daran zweifeln ließ.
Dies bedeutet Rechtssicherheit für alle trans Personen mit ihrem Geschlecht entsprechenden Ausweisen, dass Beamt:innen nicht willkürlich entscheiden dürfen, welchem Geschlecht sie glauben zu ordnen zu müssen. Dank des Widerstandes einer Frau aus der Ukraine, die sich gegen Polizei Gewalt gewehrt hat.

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