Oh wie schön ist…

Sind Urlaubsländer immer sichere Herkunftsländer?

Jede Entscheidung über einen Asylantrag ist eine Einzelfallprüfung und setzt sich aus der persönlichen Verfolgungsgeschichte und den Länderberichten zusammen. Die Frage, ob jeder Antrag überprüft werden muss ist mit ja zu beantworten, weil es verbrieftes Menschenrecht ist und somit im Verfassungsrang steht. Im Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“.

Der Versuch Menschenrechte zu entwerten findet seit vielen Jahren statt, u.a. damit sprachlich Schutzsuchende mit Tourist:innen gleichzusetzen. Der ehemalige und verurteilte Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) verwendete schon 2002 das Wort „Asyltourismus“ im Kontext sog. sicherer Herkunftsländer. In rechten Kreisen werden insbesondere unbegleitete Minderjährige aus Afghanistan als Abenteuer-Urlauber bezeichnet. Das ist angesichts des seit Jahrzehnten andauernden Krieges in Afghanistan besonders niederträchtig.

In ca. 70 Ländern werden LGBTIQ kriminalisiert und in vielen anderen Ländern werden Minderheiten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität nach anderen Paragraphen verfolgt. Die Länderberichte, eine der Grundlage für Asylentscheidungen, werden vom Bundesministerium für Inneres erstellt, sie versammeln aktuelle politische Entwicklungen für die jeweiligen Staaten. Man muss nicht lange suchen, um festzustellen, dass diverse Urlaubsländer keineswegs sicher für LGBTIQ sind. In den Länderberichten des BMI finden sich folgende Stellen zum Thema queere Minderheiten:

… Ägypten:
„Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt „Unzucht“(unsittliches Verhalten) unter Strafe. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren – laut einzelnen NGOs bis sechs Jahren – vorgesehen. Die Behörden verfolgen und verhaften LGBTI-Personen aufgrund ihrer tatsächlichen oder wahrgenommenen sexuellen Orientierung und Genderidentität“

… Marokko:
„Art. 489 stellt homosexuelle Handlungen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe: Haftstrafen von sechs Monate bis drei Jahren“

… Tunesien:
„Homosexuelle Handlungen werden mit einer Haftstrafe von drei Jahren belegt“

… Algerien:
„Gleichgeschlechtliche Beziehungen

und homosexuelle Handlungen sind strafbar und können mit Haftstrafen von zwei Jahren geahndet werden“

… Kolumbien:
„LGBT+ Personen leiden unter gesellschaftlicher Diskriminierung und Missbrauch, und es gibt auch ein hohes Maß an Straffreiheit für Verbrechen, die gegen sie begangen werden. Zwischen Januar und November 2019 meldeten NGOs die Tötung von 45 Angehörigen sexueller Minderheiten“

Mit der Diffamierung Schutzsuchender wird seit Jahrzehnten Politik gemacht und die Menschenwürde, auch unsere eigene, entwertet. Die ÖVP hat ihren moralischen Kompass verloren und befindet sich auf einem Pfad abseits unserer Grundrechte.