Fakten für das Jetzt und das Morgen!

Heute ein paar Zahlen und Fakten, vielleicht interessant für manche von euch. Ungefähr 650 LGBTIQ Refugees haben seit 2016 bei uns angedockt. Ca. 300 haben mittlerweile einen Aufenthaltstitel. Der Großteil hat Asyl, ein geringer Anteil haben entweder subisidiären Schutz oder einen humanitären Aufenthaltstitel aufgrund der guten Integration und langen Verfahrensdauer bekommen.
Vergleich Anerkennung 1. und 2. Instanz

Anerkennungen in 1. Instanz sind sehr länderspezifisch, hatte zB ein Schwuler aus dem Irak vor dem BFA Interview mit uns Kontakt, dann haben wir fast eine 100% positive Entscheidungsquote, aus Afghanistan eine fast 100% negative. In der zweiten Instanz ist es umgekehrt für schwule Iraker schwieriger Asyl zu bekommen, weil es sehr verschiedene Einschätzungen zur Möglichkeit offen als Schwuler im Irak zu leben von Richter_innen gibt. Bei Glaubwürdigkeit gibt es für LGBTIQ Geflüchtete aus Afghanistan in zweiter Instanz durchwegs positive Erkenntnisse.

Großteil befindet sich in 2. Instanz BVwG

77% unserer Klient_innen, die sich in der GVS Wien und im offenen Verfahren befinden, sind in der zweiten Instanz, warten also auf einen Gerichtstermin vor dem BVwG. Bis zum Jahresende werden die Vertretungen entweder der ARGE Diakonie Volkshilfe oder dem Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) zugeteilt. Bei Zuteilung zum VMÖ vertreten wir meist als Queer Base auch vor Gericht, oder versuchen an qualitätsvolle Rechtsvertretung zB. der Caritas zu vermitteln. Wir arbeiten sowohl mit der Diakonie, als auch mit der Caritas eng zusammen, wenn es um Vertretungen von queeren Refugees geht. Schriftsätze, detailliertere Länderberichte oder Beweismittel aus der Communityarbeit sind Beispiele dafür. Mit Jahreswechsel 2021 beginnt die Bundesbetreuungsagentur im Innenministerium ihre Arbeit, unabhängige Rechtsberatung wird dadurch noch weiter prekarisiert.

Lange Verfahrensdauern

Das bringt uns zum Thema der Verfahrensdauer. Ja, es ging bei Neuanträgen etwas schneller, allgemein schaut die Situation aber nicht rosig aus. Der Großteil der abgeschlossenen Verfahren dauerte zwischen 2-5 Jahren (ca. 46%) gefolgt von 1-2 Jahre (ca. 37%). Grundsätzlich würden wir aber gerne davor warnen, wie im Regierungsübereinkommen vorgesehen, alle Asylanträge in einem Fasttrack Verfahren (6 Monate inklusive 2. Instanz) durchzupeitschen. Gerade für nicht sichtbare vulnerable Gruppen (wie Folteropfer, Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen, Opfer von Vergewaltigungen und eben LGBTIQ Refugees) kann es oftmals mehrere Wochen und Monate dauern, bis sie Vertrauen gefasst haben und sich öffnen. Für queere Refugees beginnt erst bei vielen im Kontext von Regenbogen Community ein Prozess des Coming Outs und offenen Erlebens – Auslebens der Sexualität bzw Geschlechtsidentität. In einem geschlossenen System von Lagern ist das nicht möglich, ein fairer Zugang zum Verfahren der Glaubwürdigkeitsprüfung massiv erschwert, bis gar unmöglich.

Auswirkungen auf die Psyche

Die langen Verfahrensdauern haben natürlich Auswirkungen auf die Beratungsinhalte. #QueereRefugees sind an sich schon Teil einer vulnerablen Gruppe, die psychischen Belastungen sind enorm. Das zeigt sich auch in der inhaltlichen Beratungsstatistik. Psychische Gesundheit bildet sich hiermit ca 30% ab, danach folgen Beratungen im Bereich Unterbringung (GVS) und rechtliche Beratung im Bereich Asyl mit ca 28%.

Gerade die Corona Krise verstärkt die psychischen Belastungen massiv und dieser Bereich wird uns 2021 sehr beschäftigen. Wenn du unsere Arbeit unterstützen willst, kannst du das hier tun. https://friends.queerbase.at/spenden/